Fahrschulwechsel
Ihr fühlt Euch in der jetzigen Fahrschule nicht wohl, womöglich nicht richtig betreut?
Fahrschulausbildung ist immer auch Vertrauenssache! Wenn die ausgewählte Fahrschule nicht die richtige ist, kann ein Fahrschulwechsel die Lösung sein.
Und der ist ganz einfach und nicht teuer:
Der TÜV als Prüforganisation muss über den Wechsel informiert werden und den Prüfauftrag auf die "neue" Fahrschule übertragen. Dieser Verwaltungsaufwand wird mit 29,16 € berechnet. Und dann kommt es auf die neue Fahrschule an. Einige verlangen einen neuen Grundbetrag oder einen Betrag für den Arbeitsaufwand der entsteht. Wir berechnen nur Leistungen, die tatsächlich anfallen!
Solltet Ihr den theoretischen Unterricht in der anderen Fahrschule schon absolviert haben, werden wir selbstverständlich keinen neuen Grundbetrag verlangen, wofür auch?! Solltet Ihr schon mit der praktischen Ausbildung angefangen sein, wird von uns nahtlos an die gefahrenen Stunden angeknüpft. Das, was Ihr gelernt habt, ist durch einen Wechsel ja nicht verschwunden! Wenn schon Sonderfahrten absolviert wurden, werde diese von uns natürlich auch übernommen. Dafür brauchen wir nur die Ausbildungsbescheinigung der alten Fahrschule. Wir helfen Euch, diese Bescheinigung zu erhalten.
So, und dann kann es losgehen...so einfach ist das. Um eines möchten wir Euch aber bitten: sollten bei der alten Fahrschule noch Rechnungen offen sein, so begleicht diese bitte. So vermeidet Ihr Verzögerungen, z. B. bei der Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung.
