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Mofa

Hallo, auf dieser Seite bekommst Du in Kürze alle Informationen zum Thema MOFA-Prüfbescheinigung.

Ein MoFa ist die Abkürzung für Motorisiertes Fahrrad. Es hat üblicherweise einen Verbrennungsmotor mit maximal 49 ccm und darf höchstens 25 km/h schnell sein.

Mindestalter für die MoFa-Prüfbescheinigung ist 15 Jahre.

Drei Monate vor dem 15. Geburtstag darfst Du mit der Ausbildung anfangen.

Du gehst einfach (gerne auch mit Deinen Eltern) in einer unserer Filialen. Wir brauchen für die Anmeldung ein aktuelles biometrisches Passbild von Dir. Das wird benötigt, um Deine Prüfbescheinigung beim TÜV zu erstellen.

Du musst an 6 Unterrichten (aus den Themengruppen 1 – 12) in unserer Fahrschule teilnehmen. Dann gibt es noch den „klassenspezifischen“ Unterricht. Zu dem wirst Du gesondert eingeladen. Außerdem verabreden wir mit Dir einen Fahrtermin. Dort wird Dir das Fahren auf einem MoFa beigebracht. Keine Angst, der Fahrlehrer fährt mit seinem Fahrzeug vor Dir her und leitet Dich über Funk an.

Wenn die Ausbildung beendet wurde, absolvierst Du bei uns eine Vorprüfung. Wird diese bestanden und wenn Du mindestens 14 Jahre und 11 Monate alt bist, werden wir Dich zur theoretischen Prüfung anmelden und begleiten.

Unser Ausbildungsfahrzeug
TGB Bullet RS

Für offene Fragen stehen wir Dir gerne unter 04821/9562121 zur Verfügung.

Der nächste MOFA-Unterricht findet nach Absprache mit unseren Büros statt.